Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Fahrschule GEORG

Diese AGB’s dienen dazu, das Verhältnis zwischen Fahrschüler/in und Fahrlehrer zu regeln und kommen bei der Anmeldung automatisch zur Anwendung.

  • Vertragspartner
    Fahrschule GEORG | Georgios Delidimou | 8153 Rümlang - CH
  • Vereinbarung / Anmeldung
    Der Vertrag- / die Vereinbarung tritt bei der Anmeldung (mündlich, telefonisch, schriftlich, E-Mail oder via Kontaktformular) in Kraft und endet Automatisch nach bestandener praktischer Führerprüfung. Die Fahrschule GEORG verpflichtet sich, den Fahrschüler/in eine seriöse, praxisorientierte, qualitativ hochwertige Fahrausbildung zu bieten welche dem Schweizer Strassenverkehrsgesetz für die Zulassung von Personen im Strassenverkehr entspricht.
  • Datenschutz
    Der Datenschutz hat einen besonderen hohen Stellenwert. Die Fahrschule GEORG nimmt den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Alle Personaldaten der Fahrschüler/in (Name, Vorname, Anschrift, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse) werden nicht an Dritte weitergegeben.
  • Gewährleistung
    Der ausgebildete Fahrlehrer ist im Besitz des Fahrlehrerausweises zur Erteilung von gewerbsmässigem Fahrunterricht, Theorieunterricht, Verkehrskunde und wird die Ausbildung gemäss den neusten, methodisch-didaktischen Kenntnissen durchführen.
  • Fahrzeuge
    Die Lektionen für den praktischen Fahrunterricht werden mit einem dafür ausgerüsteten Fahrschulfahrzeug (geschaltet und Automat) erteilt.
  • Unterrichtstarif
    Die Preise für die angebotenen Dienstleistungen können jederzeit angepasst werden. Aktionen, Gutscheine sind jeweils bis zum angegebenen Datum gültig. Gratisfahrstunden, Kursreduktionen etc. können nur einmal pro Person geltend gemacht werden und dürfen nicht kumuliert oder übertragen werden.
  • Zahlungsmodalitäten
    Die Fahrlektionen (Einzellektion oder Abonnement) sind Netto, entweder mit Einzahlungsschein, Banküberweisung (IBAN) oder im Voraus in bar zu begleichen. Der Fahrschüler/in bestätigt die Preisliste via Link (WhatsApp, SMS) erhalten zu haben. Ratenzahlungen sind auch möglich, jedoch nur nach Absprache. Nicht eingelöste, gefahrene Fahrstunden eines Abonnementes werden nach der bestandenen Führerprüfung via Bank (IBAN) zurückerstattet. Bricht ein Fahrschüler/in seine Ausbildung ab oder wechselt in eine andere Fahrschule, werden alle nicht gefahrenen (ausser Gratislektion) via Bank (IBAN) zurückertattet. Ein Abonnement ist persönlich und kann nicht übertragen werden (ausser in der Familie jedoch nur nach Absprache)
  • Administrative Grundpauschale
    Es ist eine einmalige Versicherungs-Administrationspauschale (zwei Jahre gültig) in Bar, spätestens in der zweiten Fahrstunde zu begleichen und wird nicht zurückerstattet (auch bei einem Fahrschulwechsel)
  • Lektionsdauer
    Eine Fahrlektion dauert 50 Minuten und beinhaltet immer: Begrüssung, Einrichten, Orientierung, Instruktionen, praktischem Unterricht (Fahren) Schlussbesprechung, neue Terminfindung und Verabschiedung.
  • Lernfahrausweis
    Der Lernfahrausweis muss in jeder Fahrstunde mitgeführt werden. Falls durch ein laufendes Verfahren der Lernfahrausweis entzogen werden könnte oder bereits entzogen wurde, ist dies dem Fahrlehrer unverzüglich mitzuteilen.
  • Absenzen
    Der (-die) vereinbarte(n) Termin(e) müssen grundsätzlich eingehalten werden. Im Verhinderungsfall muss die Fahrstunde mindestens 24 Std. (ein Werktag) im Voraus abgesagt werden. Bei unentschuldigtem Fernbleiben wird die Fahrlektion vollumfänglich verrechnet.
  • Unpünktliches Erscheinen oder nicht rechtzeitige Abmeldung hat zur Folge, dass die Lektion um diese Zeit gekürzt wird und gehen voll zu Lasten der Fahrschüler/in. Unpünktliches Erscheinen des Fahrlehrers hat zur Folge, dass die Lektion um diese Zeit verlängert, nachgeholt oder nicht verrechnet wird.
  • Fahrfähigkeit
    Falls ein Zweifel an der Fahrfähigkeit / Verkehrssicherheit besteht (zb. Alkohol, Drogen, Medikamente oder andere Betäubungsmittel, Müdigkeit oder Konzentrationsschwäche kann der Fahrunterricht jederzeit und ohne Geldrückerstattung abgebrochen werden.
  • Anmeldung zur praktischen Fahrprüfung
    Wenn der Fahrschüler/in die gesamte Fahrausbildung (Eidg. Richtlinien zur Fahrschulausbildung) durchlaufen und abgeschlossen hat und der Fahrschüler/in prüfungsreif ist, wird die Fahrschule GEORG den Fahrschüler/in an die Fahrprüfung im jeweiligen Kanton anmelden. Prüfungskandidaten welche die praktische Führerprüfung „probieren“ wollen, dürfen dies jederzeit mit Ihrem eigenen Privatfahrzeug und einer privaten Begleitperson (gemäss den Richtlinien) tun.
  • Vor einer Prüfung müssen sämtliche offenen Beträge (in der entsprechenden Kategorie) beglichen sein inkl. der Prüfungslektion). Ansonsten behält sich der Fahrlehrer das Recht vor, die Fahrprüfung abzusagen (Unkosten gehen zu Lasten des Fahrschülers).
  • Kurse
    Aus organisatorischen Gründen behalten wir uns vor, Kurse zeitlich zu verschieben oder zusammenzulegen, den Kursort zu ändern oder bei Unterbelegung zu annullieren. Fällt ein Instruktor aus zb. Gesundheitlichen Gründen, kann die Fahrschule einen Instruktoren-Wechsel vornehmen oder eine Stellvertretung einsetzen.
  • Kurslokal, Versicherung
    Für alle von der Fahrschule organisierten Veranstaltungen - Kurse schliessen wir jegliche Haftung für entstandene Schäden aus. Der Teilnehmenden sind daher selber für eine ausreichende Versicherungsdeckung verantwortlich. Das Benutzen der Anlagen der Fahrschule erfolgt auf eigene Gefahr. Für Diebstahl und Verlust von Gegenständen kann die Fahrschule nicht haftbar gemacht werden.
  • Kursplätze, Durchführung und Ausschluss
    Um die Kurse unter optimalen Bedingungen durchführen zu können, legen wir für jedes Lernangebot eine minimale und maximale Teilnehmerzahl fest. Für Nothelferkurse / Verkehrskundeunterricht sind dies, minimal 6, maximal 12 Teilnehmer. Die Kursplätze werden in der Reihenfolge der Anmeldungen vergeben. Bei ungenügender Teilnehmerzahl wird der Kurs in der Regel nicht durchgeführt und das Kursgeld zurückerstattet.
  • Vertragsverhältnis
    Das Vertragsverhältnis zwischen Fahrschüler/in und Fahrlehrer kann beidseits jederzeit aufgelöst werden.
  • Gerichtsstand
    Für alle Rechtsbeziehungen gilt das Schweizer Recht. Gerichtsstand ist der Sitz der Fahrschule GEORG in 8153 Rümlang.
  • Gültigkeit
    Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ab dem 01. Juli 2008 und behalten ihre Gültigkeit bis zur Veröffentlichung neuer Bestimmungen. Die Fahrschule GEORG behält sich das Recht vor, diese AGB`s für die Zukunft zu ändern oder ergänzen.

©2008 by Fahrschule GEORG
Rümlang, 01. Juli 2008