Wenn du im Besitz eines ausländischen Führerausweises bist und in der Schweiz Autofahren möchtest, musst du deinen ausländischen Führerausweis innerhalb eines Jahres (ab Einreisedatum) in einen schweizerischen Führerausweis umschreiben lassen. Nach Ablauf dieses Jahres darf der ausländische Führerausweis in der Schweiz nicht mehr verwendet werden.
weitere informationen:
Individuelle Fahrstunden, in denen du alles lernst, was du für eine erfolgreiche Kontrollfahrt in der Schweiz wissen musst. Du wirst gezielt auf die Anforderungen der Kontrollfahrt vorbereitet, damit du die Verkehrsregeln in der Schweiz sicher und souverän beherrschst und auf die Herausforderungen der Kontrollfahrt vorbereitet bist.
Geprüft wird ein verkehrsgerechtes Fahren d.h.
Die Fahrberechtigung mit dem ausländischen Führerausweis verfällt nach einem Jahr. Wichtig ist, dass nach Ablauf der Umtauschfrist in der Schweiz nicht mehr weitergefahren werden darf. Du kannst den ausländischen Führerausweis aber jederzeit nach Ablauf dieses Jahres umtauschen.
Wichtig:
Die Kontrollfahrt kann nur einmal absolviert werden. Wird die Kontrollfahrt nicht bestanden muss die komplette schweizerische Führerprüfung absolviert werden dh. Nothelferkurs, Lernfahrgesuch, Theorieprüfung, Verkehrskunde und die praktische Führerprüfung. Siehe: der Weg zum Führerausweis