Der Weg zum Führerausweis
Die Fahrausbildung wird sich ab 2027 ändern
Ab dem 01.01.27 treten mehrere Änderungen in Kraft.
Die wichtigsten davon findest du hier im Überblick.
Ab dem 01.01.27 treten mehrere Änderungen in Kraft.
Die wichtigsten davon findest du hier im Überblick.
Künftig müssen Fahrschüler/-innen den Verkehrskundeunterricht (VKU) absolvieren, bevor sie sich zur Theorieprüfung anmelden können.
Der VKU vermittelt neu auch den sicheren Umgang mit Fahrassistenz- und Automatisierungssystemen. Diese Inhalte werden zudem Teil der neuen Theorieprüfung. Die Kursleitung bestätigt den Besuch des VKU weiterhin elektronisch über SARI VKU/PGS.
Die Theorieprüfung für die Kategorien B (Personenwagen) sowie A und A1 (Motorräder) umfasst nun 55 statt bisher 50 Fragen. Damit steigt die zulässige Fehlerzahl von 15 auf 17 Punkte. Die Fehlerquote bleibt unverändert..
Die zusätzlichen Fragen umfassen Inhalte des VKU und zu den Themen: Fahrassistenz- und Automatisierungssysteme.
Ab 2027 erfassen berechtigte Fachpersonen die Ergebnisse von Sehtests digital in der neuen Fachapplikation „NoSe” der asa. Diese Daten stehen den Straßenverkehrsämtern dann elektronisch zur Verfügung. Ein Ausfüllen des Sehtests auf dem Lernfahrgesuch ist nicht mehr notwendig.
Auch anerkannte Veranstalter von Nothilfekursen erfassen künftig Kurse, Teilnehmende und Kursbestätigungen digital in der neuen Fachapplikation „NoSe” der asa. Die Daten stehen den Strassenverkehrsämtern ebenfalls elektronisch zur Verfügung.
Die Adresse wird künftig nicht mehr auf den Ausweis gedruckt. Zudem ist neu ein QR-Code vorhanden, der der Polizei die Kontrolle erleichtert. Piktogramme zeigen an, für welche Fahrzeugkategorien der Ausweis gilt.
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