Der Weg zum Führerausweis

Die Fahrausbildung wird sich ab 2027 ändern

Ab dem 01.01.27 treten mehrere Änderungen in Kraft.
Die wichtigsten davon findest du hier im Überblick.

1 VKU neu vor Theorieprüfung

Künftig müssen Fahrschüler/-innen den Verkehrskundeunterricht (VKU) absolvieren, bevor sie sich zur Theorieprüfung anmelden können. 

Der VKU vermittelt neu auch den sicheren Umgang mit Fahrassistenz- und Automatisierungssystemen. Diese Inhalte werden zudem Teil der neuen Theorieprüfung. Die Kursleitung bestätigt den Besuch des VKU weiterhin elektronisch über SARI VKU/PGS.

1 Mehr Fragen an der Theorie

Die Theorieprüfung für die Kategorien B (Personenwagen) sowie A und A1 (Motorräder) umfasst nun 55 statt bisher 50 Fragen. Damit steigt die zulässige Fehlerzahl von 15 auf 17 Punkte. Die Fehlerquote bleibt unverändert..

Die zusätzlichen Fragen umfassen Inhalte des VKU und zu den Themen: Fahrassistenz- und Automatisierungssysteme.

0 Sehtests werden digital erfasst

Ab 2027 erfassen berechtigte Fachpersonen die Ergebnisse von Sehtests digital in der neuen Fachapplikation „NoSe” der asa. Diese Daten stehen den Straßenverkehrsämtern dann elektronisch zur Verfügung. Ein Ausfüllen des Sehtests auf dem Lernfahrgesuch ist nicht mehr notwendig.

8 Nothilfekurs wird digital erfasst

Auch anerkannte Veranstalter von Nothilfekursen erfassen künftig Kurse, Teilnehmende und Kursbestätigungen digital in der neuen Fachapplikation „NoSe” der asa. Die Daten stehen den Strassenverkehrsämtern ebenfalls elektronisch zur Verfügung.

9 Der Lernfahrausweis erhält ein schweizweit einheitliches Design

Die Adresse wird künftig nicht mehr auf den Ausweis gedruckt. Zudem ist neu ein QR-Code vorhanden, der der Polizei die Kontrolle erleichtert. Piktogramme zeigen an, für welche Fahrzeugkategorien der Ausweis gilt.

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