Kontrollfahrt in Zürich

Ausländischen Führerausweis in der Schweiz umschreiben

Du bist in die Schweiz gezogen und möchtest hier legal Auto fahren?

Dann solltest du wissen, wann du deinen ausländischen Führerausweis umschreiben musst und ob dafür eine Kontrollfahrt nötig ist. Hier erfährst du, welche Fristen gelten, wann eine Kontrollfahrt verlangt wird und wie du dich gezielt darauf vorbereiten kannst.

Wohnsitz in die Schweiz verlegt?

Du bist neu in der Schweiz und besitzt einen ausländischen Führerausweis? Dann musst du handeln: Wenn du hier Auto fahren möchtest, bist du verpflichtet, deinen Führerausweis umzuschreiben.

Nach deiner Einreise hast du maximal 12 Monate Zeit, um deinen ausländischen Führerausweis in einen Schweizer Führerausweis umzutauschen. Nach Ablauf dieser Frist darfst du in der Schweiz nicht mehr mit deinem bisherigen Ausweis fahren.

Führerausweis - Fahrschule GEORG Zürich

Brauchst du eine Kontrollfahrt?

Ob du eine Kontrollfahrt machen musst, hängt davon ab, aus welchem Land dein Führerausweis stammt:

EU-/EFTA-Führerausweis - Wenn dein Führerausweis aus einem EU- oder EFTA-Staat stammt bist du von der Kontrollfahrt befreit. Die Umschreibung erfolgt in der Regel ohne praktische Prüfung.

Nicht EU-/EFTA-Führerausweis - Stammt dein Führerausweis aus einem anderen Land, musst du eine Kontrollfahrt absolvieren. Dabei wird geprüft, ob du sicher und regelkonform im Schweizer Strassenverkehr unterwegs bist.

Weitere Informationen & Merkblätter:

So gehst du vor – damit du keine Zeit verlierst

  1. Frist prüfen: Einreisedatum / Wohnsitznahme → 12 Monate Umtauschfrist.
  2. Unterlagen vorbereiten: Gesuch, Ausweis, Foto, Sehtest (Details siehe FAQ unten).
  3. Abklärung EU/EFTA vs. Nicht-EU/EFTA: entscheidet, ob Kontrollfahrt nötig ist.
  4. Gezielt vorbereiten: Bei Bedarf Fahrstunden nehmen, um Schweizer Regeln/Verhalten sauber abzubilden.
  5. Kontrollfahrt absolvieren: Ergebnis entscheidet über Umschreibung bzw. weiteres Vorgehen.

Wenn du mir kurz sagst, aus welchem Land dein Führerausweis ist und seit wann du in der Schweiz bist, kann ich dir den nächsten Schritt klar empfehlen.

Gezielt vorbereiten - damit die Kontrollfahrt sitzt

Du erhältst individuelle Fahrstunden, in denen wir gezielt alles trainieren, was du für eine erfolgreiche Kontrollfahrt in der Schweiz brauchst.

Unser Ziel: Du fährst sicher, verkehrsgerecht und souverän – genau nach den Regeln und Erwartungen in der Schweiz. So bist du optimal vorbereitet, wenn du mit einer Expertin oder einem Experten des Strassenverkehrsamt Zürich durch den Verkehr fährst.

Symbol Fahrstunden Kontrollfahrt Zürich

Das wird bei der Kontrollfahrt geprüft

  • Verkehrsregeln sicher anwenden
  • Kenntnisse der Vortrittsregeln
  • Einwandfreie Fahrzeugbedienung
  • Fahren auf Autobahnen und Autostrassen
  • Orientierung nach Wegweisern
  • Vorausschauende Fahrweise
  • Sicheres Verhalten im Verkehr
  • Korrektes Einspuren
  • Saubere Ausführung allgemeiner Manöver

Daran scheitern viele

Auch wenn du schon lange fährst: Eine gezielte Vorbereitung lohnt sich. Der Schweizer Strassenverkehr hat seine eigenen Regeln und Erwartungen.Deshalb solltest du: Die Besonderheiten kennen (zb. Rechtsvortritt, 30er Zone) Vorausschauendes Fahren im Stadtverkehr üben dich mit typischen Prüfungsstrecken vertraut machen. Viele bestehen die Kontrollfahrt nicht wegen mangelnder Fahrpraxis, sondern wegen kleiner, aber entscheidender Details:

  • Unsicheres Einspuren
  • Fehlende oder falsche Blicktechnik
  • Vortritt nicht korrekt angewendet
  • Unpassendes Tempo oder zu geringer Abstand
  • Schwierigkeiten beim Fahren nach Wegweisern

Genau diese Punkte trainieren wir gezielt. So wirst du sicherer, fährst routinierter und erfüllst die Erwartungen der Expertinnen und Experten des Strassenverkehrsamt. Die Kontrollfahrt kann nicht wiederholt werden. Wenn du sie nicht bestehst, musst du die komplette schweizerische Führerprüfung absolvieren:

  • Nothelferkurs
  • Lernfahrgesuch
  • Theorieprüfung
  • Verkehrskundeunterricht (VKU)
  • Praktische Führerprüfung

Häufige Fragen zur Kontrollfahrt

Die Fahrberechtigung mit deinem ausländischen Führerausweis verfällt nach exakt einem Jahr ab Einreisedatum. Wichtig: Nach Ablauf dieser Frist darfst du in der Schweiz auf keinen Fall mehr fahren! Du kannst das Gesuch auf Umtausch (inkl. Kontrollfahrt) aber auch nach Ablauf dieses Jahres jederzeit noch beim Strassenverkehrsamt einreichen.

Die offizielle Sprache während der Kontrollfahrt beim Strassenverkehrsamt Zürich ist Deutsch. Der Prüfungsexperte gibt dir die Anweisungen auf Deutsch.

Personen aus EU/EFTA-Staaten sind in der Regel von der Kontrollfahrt befreit. Das Vorgehen:

  • Gesuchsformular (inkl. farbigem Passfoto und Sehtest) ausfüllen.
  • Führerausweis und Gesuchsformular persönlich beim Strassenverkehrsamt oder der Einwohnerkontrolle abgeben.
  • Pass oder Ausländerausweis im Original mitbringen.
  • Bei einem Ausländerausweis im Kreditkartenformat wird zusätzlich eine Wohnsitzbestätigung mit dem Einreisedatum benötigt.
  • Der schweizerische Führerausweis wird dir danach bequem per Post zugestellt.

Hier ist eine Kontrollfahrt zwingend erforderlich! Das Vorgehen:

  • Gesuchsformular (inkl. Foto und Sehtest) ausfüllen und mit Original-Pass/Ausländerausweis abgeben.
  • Du erhältst eine Frist von drei Monaten, um die Kontrollfahrt zu absolvieren.
  • Dringende Empfehlung: Nimm vorher Fahrstunden, um Schweizer Regeln und das Prüfungsgebiet kennenzulernen. Bei unentschuldigtem Fernbleiben gilt die Fahrt als nicht bestanden!
  • Nach bestandener Fahrt: Der Schweizer Führerausweis kommt per Post. Dein alter Ausweis wird mit dem Vermerk «Not valid in Switzerland» retourniert.
  • Nicht bestanden? Der ausländische Ausweis wird entzogen. Du darfst nicht mehr fahren und musst den kompletten Weg zum Schweizer Führerausweis (Nothelfer, Theorie, VKU, Fahrprüfung) von null an starten!

Das hängt vom Ausstellerstaat ab: Führerausweise aus EU-/EFTA-Staaten werden von den Schweizer Behörden an den jeweiligen Ausstellerstaat zurückgesendet. Führerausweise aus Nicht-EU-/EFTA-Staaten erhältst du zusammen mit deinem neuen Schweizer Ausweis zurück.

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