Die Kontrollfahrt

Du hast deinen Wohnsitz in die Schweiz verlegt?

Wenn du im Besitz eines ausländischen Führerausweises bist und in der Schweiz Autofahren möchtest, musst du deinen ausländischen Führerausweis innerhalb eines Jahres (ab Einreisedatum) in einen schweizerischen Führerausweis umschreiben lassen. Nach Ablauf dieses Jahres darf der ausländische Führerausweis in der Schweiz nicht mehr verwendet werden.

  • Personen mit einem Führerausweis aus einem EU-/EFTA-Staat sind von der Kontrollfahrt befreit.
  • Besitzer eines Führerausweises aus anderen Staaten sind verpflichtet- müssen eine Kontrollfahrt zu absolvieren.

weitere informationen:

Individuelle Fahrstunden, in denen du alles lernst, was du für eine erfolgreiche Kontrollfahrt in der Schweiz wissen musst. Du wirst gezielt auf die Anforderungen der Kontrollfahrt vorbereitet, damit du die Verkehrsregeln in der Schweiz sicher und souverän beherrschst und auf die Herausforderungen der Kontrollfahrt vorbereitet bist.

Geprüft wird ein verkehrsgerechtes Fahren d.h.

  • Verkehrsregeln
  • Kenntnisse über die Vortrittsregeln
  • Eine einwandfreie Fahrzeugbedienung
  • Fahren auf Autobahn / Autostrassen
  • Fahren nach Wegweisern
  • Vorausschauende Fahrweise
  • Verhalten im Verkehr
  • Korrektes Einspuren
  • allg. Manöver

Die Fahrberechtigung mit dem ausländischen Führerausweis verfällt nach einem Jahr. Wichtig ist, dass nach Ablauf der Umtauschfrist in der Schweiz nicht mehr weitergefahren werden darf. Du kannst den ausländischen Führerausweis aber jederzeit nach Ablauf dieses Jahres umtauschen.

  • Die Sprache während der Kontrollfahrt ist Deutsch

  • Gesuchsformular (inkl. farbiges Passfoto und Sehtest) ausfüllen
  • Führerausweis und Gesuchsformular persönlich beim Strassenverkehrsamt oder bei der Einwohnerkontrolle abgeben
  • Pass oder Ausländerausweis im Original mitbrigen
  • Bei einem Ausländerausweis im Kreditkartenformat benötigt das Strassenverkehrsamt oder die Einwohnerkontrolle zusätzlich eine Wohnsitzbestätigung mit dem Einreisedatum in die Schweiz.
  • der schweizerische Führerausweis wird per Post zugestellt.

  • Gesuchsformular (inkl. farbiges Passfoto und Sehtest) ausfüllen
  • Führerausweis und Gesuchsformular persönlich beim Strassenverkehrsamt oder bei der Einwohnerkontrolle abgeben
  • Pass oder Ausländerausweis im Original mitbrigen
  • Bei einem Ausländerausweis im Kreditkartenformat benötigt das Strassenverkehrsamt oder die Einwohnerkontrolle zusätzlich eine Wohnsitzbestätigung mit dem Einreisedatum in die Schweiz
  • Durchführung der Kontrollfahrt innerhalb einer Frist von drei Monaten
  • Bei unentschuldigtem Fernbleiben von der Kontrollfahrt gilt diese als nicht bestanden und kann nicht wiederholt werden
  • die Fahrkenntnisse durch die Fahrschule überprüfen zu lassen
  • Konsequenzen einer nicht bestandenen Kontrollfahrt:
    Der ausländische Führerausweis wird entzogen. In der Schweiz darf nicht mehr gefahren werden! Start des gesamten Verfahrens
  • Nach bestandener Kontrollfahrt:
    Der schweizerische Führerausweis wird per Post zugestellt. Der ausländische Führerausweis wird mit dem Vermerk «Not valid in Switzerland» retourniert.

  • Dein Führerausweis aus EU-/EFTA-Staaten werden an den Ausstellerstaat zurück gesendet.
  • Dein Führerausweis aus nicht EU-/EFTA-Staaten wird wieder an dich zurück gesendet.

Wichtig:
Die Kontrollfahrt kann nur einmal absolviert werden. Wird die Kontrollfahrt nicht bestanden muss die komplette schweizerische Führerprüfung absolviert werden dh. Nothelferkurs, Lernfahrgesuch, Theorieprüfung, Verkehrskunde und die praktische Führerprüfung. Siehe: der Weg zum Führerausweis